top of page
IMG_2998.jpeg

PFLEGEBERATUNG §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI zur Pflege durchführen zu lassen.Die pflegerische Beratung nach § 37 Abs. 4 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen, pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.​​

 

Kosten

Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet

Bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet

 

 

Pflegegrad 1 - keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch halbjährlich möglich

Pflegegrad 2  - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen -  einmal pro Halbjahr 

Pflegegrad 3  - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen -  einmal pro Halbjahr 

Pflegegrad 4 - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen -  einmal pro Quartal

Pflegegrad 5  - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen -  einmal pro Quartal

Verwendung von Glukometer zu Hause

PFLEGESCHULUNGEN §45 SGB XI

Pflegeschulungen/-Kurse

​

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Sie als pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.

Ich biete Ihnen Schulungen direkt bei Ihnen zu Hause an. Diese können notwendig werden, wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder betreuen und dadurch mit komplexen Situationen konfrontiert werden. Diese können beispielsweise die Grundpflegerische Versorgung, Mobilisation bei Mobilitätseingeschränkten Menschen, sowie das erlernen von Skills für die Behandlungspflege sein. Durch meine Schulungen können wir belastende Ereignisse und Krisen zwischen Ihnen und dem Pflegebedürftigen vermeiden.

Ich biete Ihnen maßgeschneiderte theoretische und praktische Grundlagen zum Thema Pflege und Krankheitsbewältigung an. 

 

​

Kosten

Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet.

Bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet

 

bottom of page