PFLEGEBERATUNG §37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI zur Pflege durchführen zu lassen.Die pflegerische Beratung nach § 37 Abs. 4 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen, pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.​​
Kosten
Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
Bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet
Pflegegrad 1 - keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen - einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 3 - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen - einmal pro Halbjahr
Pflegegrad 4 - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen - einmal pro Quartal
Pflegegrad 5 - verpflichtender Besuch sofern keine Pflegesachleistungen erfolgen - einmal pro Quartal
PFLEGESCHULUNGEN §45 SGB XI
Pflegeschulungen/-Kurse
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Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Sie als pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.
Ich biete Ihnen Schulungen direkt bei Ihnen zu Hause an. Diese können notwendig werden, wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder betreuen und dadurch mit komplexen Situationen konfrontiert werden. Diese können beispielsweise die Grundpflegerische Versorgung, Mobilisation bei Mobilitätseingeschränkten Menschen, sowie das erlernen von Skills für die Behandlungspflege sein. Durch meine Schulungen können wir belastende Ereignisse und Krisen zwischen Ihnen und dem Pflegebedürftigen vermeiden.
Ich biete Ihnen maßgeschneiderte theoretische und praktische Grundlagen zum Thema Pflege und Krankheitsbewältigung an.
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Kosten
Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet.
Bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Aktuell befinde ich mich im Zulassungsprozess um Ihnen Entlastungsleistungen über die Pflegekasse anbieten zu können. Hierbei möchte ich darauf hinweisen dass, meine Entlastungsleistungen NICHT mit einer Hauswirtschaftlichen Tätigkeit zu verwechseln sind. Gerne begleite ich Sie zu Arztterminen oder betreue ihren pflegebedürftigen Angehörigen / ihr pflegebedürftiges Kind um Ihnen eine Auszeit zu ermöglichen. Mein Leistungskonzept sowie den Stundensatz können sie gerne per Mail erfragen.
Die Entlastungsleistung (125€ monatlich ab Pflegegrad 1) werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.